I. Die Parteien haben am 10. November 1956 geheiratet. Der Scheidungsantrag der Ehefrau (Antragstellerin) ist dem Ehemann (Antragsgegner) am 15. Januar 1983 zugestellt worden. Das Amtsgericht - Familiengericht - hat die Ehe der Parteien vor der Entscheidung über den Versorgungsausgleich geschieden; das Urteil ist rechtskräftig.
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