Das nach Rücknahme der Berufung gegen Ziffer 4. und 5. des angefochtenen Urteils als Beschwerde zu behandelnde Rechtsmittel der Antragsgegnerin gegen Ziffer 3. ist nach § 629a Abs. 2, §
Es hat auch in der Sache Erfolg.
Das Amtsgericht hat die vor dem 1.1.1985 begründeten Anwartschaften des Antragstellers bei der ... zu Unrecht nicht als im Rententeil dynamisch (vgl. BGH FamRZ 1983, 40) behandelt und sie deshalb mit dem unveränderten Wert der Tabelle 1 der
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