Die Beschwerde des Antragstellers wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.
Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 7.000,00 Euro festgesetzt.
A.
Der Antragsteller wendet sich mit der vorliegenden Beschwerde dagegen, dass das Familiengericht nach Aufhebung der Ehe mit der Antragsgegnerin den Versorgungsausgleich durchgeführt hat.
Aus der am 20.02.2010 zwischen den Beteiligten geschlossenen Ehe sind die Kinder A B, geb. am 00.00.20XX, und C, geb. am 00.00.20XX, hervorgegangen. Die endgültige Trennung der Beteiligten erfolgte am 01.07.2015 innerhalb der Ehewohnung, aus der der Antragsteller am 13.12.2015 dann auszog. Die Kinder verblieben bei der Antragsgegnerin.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|