Das Amtsgericht - Familiengericht - Rudolstadt hat durch den angegriffenen Beschluß den Versorgungsausgleich nicht geregelt. Zur Begründung wird ausgeführt, die Antragstellerin habe nicht hinreichend bei der Klärung ihres Versicherungsverlaufes mitgewirkt. Stehe aber die Höhe der Rentenanwartschaften nicht fest und sei auch künftig damit nicht zu rechnen, scheide eine Durchführung des Versorgungsausgleiches aus.
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