Die Beschwerde der weiteren Beteiligten zu 2. gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bremerhaven vom 04.07.2016 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die weitere Beteiligte zu 2.
Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1.000 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Mit Beschluss vom 04.07.2016 hat das Familiengericht auf den am 15.11.2014 zugestellten Scheidungsantrag die am 02.02.2005 zwischen der Antragstellerin und dem Antragsgegner geschlossene Ehe geschieden und über den Versorgungsausgleich entschieden.
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