AG Michelstadt, vom 23.01.1975 - Vorinstanzaktenzeichen K 76/74
LG Darmstadt, vom 28.04.1975 - Vorinstanzaktenzeichen 5 T 220/75
OLG Frankfurt/Main, vom 09.07.1975 - Vorinstanzaktenzeichen 12 W 76/75
Verstoß gegen das Willkürverbot bei Auslegung von Verfahrensrecht
BVerfG, Beschluß vom 24.03.1976 - Aktenzeichen 2 BvR 804/75
DRsp Nr. 1996/6849
Verstoß gegen das Willkürverbot bei Auslegung von Verfahrensrecht
»1. Auch die richterliche Auslegung und Anwendung von Verfahrensrecht kann - wenn sie willkürlich gehandhabt wird - gegen Art. 3 Abs. 1GG verstoßen. Beruht eine Entscheidung darauf, daß die Ausübung der in § 139ZPO statuierten Frage- und Aufklärungspflicht aus Erwägungen vereint worden ist, die bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich sind, so ist Art. 3 Abs. 1GG verletzt.2. Die richterliche Unparteilichkeit ist kein wertfreies Prinzip, sondern an den Grundwerten der Verfassung orientiert, insbesondere am Gebot sachgerechter Entscheidung im Rahmen der Gesetze unter dem Blickpunkt materialer Gerechtigkeit.«