1. Die Beschwerde des Antragstellers und die Anschlussbeschwerde der Antragsgegnerin gegen die Kostenentscheidung zu Ziffer 4. im Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Heidelberg vom 04.12.2023, Az.
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
3. Der Beschwerdeverfahrenswert wird auf 4.000,00 € festgesetzt.
I.
Die Eltern wenden sich mit der Beschwerde bzw. Anschlussbeschwerde jeweils gegen die Kostenentscheidung des Amtsgerichts - Familiengericht - Heidelberg im Beschluss vom 04.12.2023, Az.
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