1. Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Singen vom 04./05.05.2023 wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsgegner.
3. Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 990,85 € festgesetzt.
I.
Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist die Verteilung der Kosten in einem Sorgerechtsverfahren.
Die Antragstellerin und der Antragsgegner sind die getrennt lebenden Eltern der Kinder Li., E., J. und L.
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