BGH - Urteil vom 16.12.2009
XII ZR 124/06
Normen:
ZVG § 91; ZVG § 112; ZVG § 182 Abs. 2; BGB § 753; BGB § 812 Abs. 1; BGB § 1173 Abs. 1 S. 1; BGB § 1177;
Fundstellen:
DNotZ 2010, 777
FamRZ 2010, 354
FamRZ 2010, 449
MDR 2010, 435
NJW-RR 2010, 520
Rpfleger 2010, 279
WM 2010, 854
Vorinstanzen:
OLG Zweibrücken, vom 29.06.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 4 U 97/05
LG Frankenthal, vom 04.05.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 552/03

Verteilung des Erlösüberschusses aus der Teilungsversteigerung eines Grundstücks bei Miteigentumsanteilen mit unterschiedlicher Belastung; Folgen des Erlöschens einer mit einer Gesamthypothek gesicherten Forderung durch im Innenverhältnis ersatzlos erfolgende Leistungen eines Miteigentümers; Nachträgliche Berücksichtigungsfähigkeit des zur Ausgleichung unterschiedlicher Belastungen der Miteigentumsanteile erforderlichen Betrages in einem Rechtsstreit um die Verteilung des Erlöses

BGH, Urteil vom 16.12.2009 - Aktenzeichen XII ZR 124/06

DRsp Nr. 2010/1600

Verteilung des Erlösüberschusses aus der Teilungsversteigerung eines Grundstücks bei Miteigentumsanteilen mit unterschiedlicher Belastung; Folgen des Erlöschens einer mit einer Gesamthypothek gesicherten Forderung durch im Innenverhältnis ersatzlos erfolgende Leistungen eines Miteigentümers; Nachträgliche Berücksichtigungsfähigkeit des zur Ausgleichung unterschiedlicher Belastungen der Miteigentumsanteile erforderlichen Betrages in einem Rechtsstreit um die Verteilung des Erlöses

a) Bei der Verteilung des Erlösüberschusses aus der Teilungsversteigerung eines Grundstücks ist einer unterschiedlichen Belastung der Miteigentumsanteile Rechnung zu tragen. Der Erlösüberschuss ist auf die einzelnen Miteigentumsanteile nach dem Verhältnis der Werte zu verteilen; ihm wird zuvor der Betrag der Rechte, welche nach § 91 ZVG nicht erlöschen, hinzugerechnet. Auf den einem Grundstücksanteil zufallenden Anteil am Erlös wird sodann der Betrag der Rechte, welche an diesem Grundstücksanteil bestehen bleiben, angerechnet.