1. Auf die Beschwerde der Antragsteller wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) vom 02.06.2017 - HRA 3... FF - aufgehoben, soweit darin die Vollziehung der Eintragung davon abhängig gemacht wird, dass der Vertrag über die Übertragung der Kommanditanteile an der ... Grundstücks KG unter Beteiligung jeweils eines Ergänzungspflegers für die Beteiligten zu 3. bis 5. beurkundet wird.
Im Übrigen wird die Beschwerde der Antragsteller zurückgewiesen.
2. Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens, die insgesamt nur zur Hälfte erhoben werden. Ihre notwendigen Auslagen tragen die Antragsteller selbst.
3. Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 32.800 € festgesetzt.
I.
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