OLG Brandenburg - Beschluss vom 16.07.2019
7 W 53/17
Normen:
BGB § 1629 Abs. 1; BGB § 1643 Abs. 1; BGB § 1822 Nr. 3;
Fundstellen:
DNotZ 2020, 687
NZG 2020, 597
Vorinstanzen:
AG Frankfurt/Oder, vom 02.06.2017

Vertrag über die Übertragung von Kommanditanteilen unter Beteiligung eines ErgänzungspflegersRechtlicher Nachteil mit der Schenkung von GesellschaftsanteilenÜbertragung voll eingezahlter Kommanditanteile als rechtlich vorteilhaft

OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.07.2019 - Aktenzeichen 7 W 53/17

DRsp Nr. 2020/5163

Vertrag über die Übertragung von Kommanditanteilen unter Beteiligung eines Ergänzungspflegers Rechtlicher Nachteil mit der Schenkung von Gesellschaftsanteilen Übertragung voll eingezahlter Kommanditanteile als rechtlich vorteilhaft

1. Ob ein rechtlicher Nachteil mit der Schenkung von Gesellschaftsanteilen verbunden ist, muss im Einzelfall unter Berücksichtigung der im Gesellschaftsvertrag vereinbarten Pflichten der Gesellschafter geprüft werden. 2. Die Übertragung voll eingezahlter Kommanditanteile stellt sich als rechtlich vorteilhaft dar.

1. Auf die Beschwerde der Antragsteller wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) vom 02.06.2017 - HRA 3... FF - aufgehoben, soweit darin die Vollziehung der Eintragung davon abhängig gemacht wird, dass der Vertrag über die Übertragung der Kommanditanteile an der ... Grundstücks KG unter Beteiligung jeweils eines Ergänzungspflegers für die Beteiligten zu 3. bis 5. beurkundet wird.

Im Übrigen wird die Beschwerde der Antragsteller zurückgewiesen.

2. Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens, die insgesamt nur zur Hälfte erhoben werden. Ihre notwendigen Auslagen tragen die Antragsteller selbst.

3. Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 32.800 € festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 1629 Abs. 1; BGB § 1643 Abs. 1; BGB § 1822 Nr. 3;

Gründe:

I.