SchlHOLG - Urteil vom 12.08.2003
8 UF 283/02
Normen:
BGB § 1573 Abs. 2 ; BGB § 1571 Nr.3 ;
Fundstellen:
FuR 2004, 279
Vorinstanzen:
AG Norderstedt, - Vorinstanzaktenzeichen 52 F 29/02

Vertrauenstatbestand aufgrund einverständlicher Unterhaltszahlungen; Folgen der Befreiung von der Sozialversicherungspflicht

SchlHOLG, Urteil vom 12.08.2003 - Aktenzeichen 8 UF 283/02

DRsp Nr. 2003/15099

Vertrauenstatbestand aufgrund einverständlicher Unterhaltszahlungen; Folgen der Befreiung von der Sozialversicherungspflicht

»1. Durch jahrelange Fortzahlung eines - nicht titulierten - Geschiedenenunterhalts kann ein Vertrauenstatbestand geschaffen werden, der den Einsatzzeitpunkt für die Erwerbsobliegenheit des Berechtigten hinausschiebt. 2. Bezieht ein Unterhaltspflichtiger, weil er sich von der Sozialversicherungspflicht hat befreien lassen keine Rente, kann er im Verhältnis zum Berechtigten zur Verwertung des Stamms seines Vermögens verpflichtet sein.«

Normenkette:

BGB § 1573 Abs. 2 ; BGB § 1571 Nr.3 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Zahlung nachehelichen Unterhalts für den Zeitraum ab Februar 2002.