Der auf die Zulassungsgründe des Bestehens ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung und des Vorliegens eines Verfahrensmangels (§ 124 Abs. 2 Nrn. 1 und 5 VwGO) gestützte Zulassungsantrag ist nicht durch einen vor dem Oberverwaltungsgericht postulationsfähigen Prozessbevollmächtigten gestellt worden und muss deshalb als unzulässig verworfen werden.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|