Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Dem Amtsgericht wird aufgegeben, den Erbscheinsantrag der Beteiligten vom 6. März 2018 unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Senats erneut zu bescheiden.
I.
Die 95-jährige an Demenz erkrankte Beteiligte zu 1 hat, vertreten durch den mit notarieller General- und Vorsorgevollmacht (vgl. Bl. 8 ff. d. A.) versehenen Bevollmächtigten W. P. am 6. März 2018 vor dem Amtsgericht - Nachlassgericht - Ottweiler (als Rechtshilfegericht) einen Antrag auf Erteilung eines Erbscheins aufgrund gesetzlicher Erbfolge gestellt, der sie als Alleinerbin des Erblassers, ihres Ehemannes, ausweist.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|