VG Freiburg, vom 20.11.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 1747/02
Verwaltungsakt, Rücknahme, Ausländerrecht, Aufenthaltserlaubnis, ARB 1/80 - Ordnungsgemäße Beschäftigung, Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft, Endgültig gesicherter Aufenthalt, Vorläufiger Aufenthalt, Nachträgliche zeitliche Beschränkung der Aufenthaltserlaubnis, Rücknehmbarkeit der Aufenthaltserlaubnis
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.10.2003 - Aktenzeichen 11 S 910/03
DRsp Nr. 2007/12480
Verwaltungsakt, Rücknahme, Ausländerrecht, Aufenthaltserlaubnis, ARB 1/80 - Ordnungsgemäße Beschäftigung, Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft, Endgültig gesicherter Aufenthalt, Vorläufiger Aufenthalt, Nachträgliche zeitliche Beschränkung der Aufenthaltserlaubnis, Rücknehmbarkeit der Aufenthaltserlaubnis
»1. Eine ordnungsgemäße Beschäftigung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 setzt ein endgültig gesichertes und nicht nur vorläufiges nationales Aufenthaltsrecht des Betroffenen voraus. Daran kann es aus verfahrensrechtlichen Gründen (bloße aufschiebende Wirkung eines Rechtsmittels, nur fiktives Aufenthaltsrecht nach § 69 Abs. 3AuslG, Rücknehmbarkeit einer Aufenthaltsgenehmigung) oder aus materiellen Gründen (Erlangung des Aufenthaltsrechts durch grob vorwerfbares Verhalten, etwa durch Täuschung) fehlen (Umsetzung und Weiterentwicklung von EuGH, Urteile vom 5.6.1997 - C-285/95 ->Kol<, vom 16.12.1992 - C-237/91 - >Kus< und vom 20.9.1990 - C 192/89 - >Sevince< und von BVerwG, Urteile vom 17.6.1998 - 1 C 27.96 - und vom 27.6.1995 - 1 C 5.94 - sowie Beschlüsse vom 5.5.1997 - 1 B 84.97 - und vom 10.5.1995 - 1 B 72.95 -).
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" abrufen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.