VerfG Brandenburg - Beschluss vom 16.03.2006
VfGBbg 3/06 EA
Normen:
LVBbg Art. 6 Abs. 1 Art. 12 Abs. 1 Art. 26 Abs. 1 Art. 52 Abs. 3 ; AufenthG § 81 ;
Vorinstanzen:
OVG Berlin-Brandenburg, vom 24.01.2006

Verwaltungsprozeßrecht: Verfassungsmäßigkeit der Abschiebung vor Entscheidung über einen erstmals gestellten Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels - ; rechtliches Gehör; Rechtsschutzgarantie; Gleichheitsgrundsatz; Willkür; Ehe

VerfG Brandenburg, Beschluss vom 16.03.2006 - Aktenzeichen VfGBbg 3/06 EA

DRsp Nr. 2007/23466

Verwaltungsprozeßrecht: Verfassungsmäßigkeit der Abschiebung vor Entscheidung über einen erstmals gestellten Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels - ; rechtliches Gehör; Rechtsschutzgarantie; Gleichheitsgrundsatz; Willkür; Ehe

Es verstößt nicht gegen die Verfassung des Landes Brandenburg, wenn die Verwaltungsgerichte einen Ausländer, der sich bislang ohne Aufenthaltstitel in der Bundesrepublik aufgehalten und nun geheiratet hat, vor erstmaliger Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis darauf verweisen, dass er auszureisen habe.

Normenkette:

LVBbg Art. 6 Abs. 1 Art. 12 Abs. 1 Art. 26 Abs. 1 Art. 52 Abs. 3 ; AufenthG § 81 ;

Gründe:

A. Der Beschwerdeführer wendet sich gegen einen Beschluß des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, mit dem eine Beschwerde gegen einen Beschluß des Verwaltungsgerichts Cottbus zurückgewiesen wurde. Die Entscheidungen ergingen im Verfahren einstweiligen Rechtsschutzes.

I. Er ist kamerunischer Staatsangehöriger. Sein im Jahr 2002 gestellter Asylantrag wurde abgelehnt. Seine hiergegen gerichtete Klage wurde im April 2004 mit rechtskräftigem Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus abgewiesen. Eine Abschiebung fand insbesondere deswegen nicht statt, weil der Beschwerdeführer keinen kamerunischen Paß vorlegte.