Verweisung eines volljährigen, verheirateten Kindes auf Prozeßkostenvorschüsse der Eltern im Prozeßkostenhilfeverfahren
OLG Hamm, Beschluß vom 15.12.1995 - Aktenzeichen 12 WF 418/95
DRsp Nr. 1997/605
Verweisung eines volljährigen, verheirateten Kindes auf Prozeßkostenvorschüsse der Eltern im Prozeßkostenhilfeverfahren
Ob ein volljähriges, bereits seit Jahren verheiratetes Kind noch einen Anspruch auf Leistung eines Prozeßkostenvorschusses gegen seine Eltern hat (hier zur Führung eines Scheidungsverfahrens), ist sehr umstritten. Sein Antrag auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe kann daher nicht mit Hinweis auf einen bestehenden Anspruch auf Prozeßkostenvorschuß gegen die Eltern zurückgewiesen werden.