Die Berufung des Beklagten gegen das am 30.04.2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts Menden (Sauerland) (
Die Kosten der Berufung werden dem Beklagten auferlegt (§97 ZPO)
Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf 4.800,-00 EUR festgesetzt.
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