I. Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts Hamburg - St. Georg vom 10. November 2021 wird als unzulässig verworfen.
II. Der Antrag des Antragsgegners auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist wird zurückgewiesen.
III. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
IV. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis zu 1.500 € festgesetzt.
I. Das Amtsgericht Hamburg - St. Georg hat den Antragsgegner mit Beschluss vom 10. November 2021 zur Zahlung eines Kindesunterhalts an die Antragstellerin verpflichtet.
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