Auf die Rechtsbeschwerde der Betroffenen wird festgestellt, dass der Beschluss des Amtsgerichts Bad Homburg v. d. Höhe vom 26. Februar 2020 und der Beschluss der 29. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 22. April 2020 die Betroffene in ihren Rechten verletzt haben.
Das Verfahren der Rechtsbeschwerde ist gerichtskostenfrei.
Die in den Rechtsmittelinstanzen entstandenen außergerichtlichen Kosten der Betroffenen werden der Staatskasse auferlegt.
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