Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird der Beschluss der 19. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 10. März 2017 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Landgericht zurückverwiesen.
I.
Der Betroffene wendet sich gegen die Genehmigung seiner geschlossenen Unterbringung.
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