Auf die Berufung des Beklagten wird das am 29.04.2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts -Familiengerichts- Salzwedel - Geschäftszeichen 50 F 95/08- abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Berufung des Klägers gegen das vorgenannte Urteil wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
und beschlossen:
Der Berufungsstreitwert wird auf 5.517,01 EUR festgesetzt.
I. Der Kläger ist der Vater des seit dem 25.12.2006 volljährigen Beklagten.
Er war diesem gegenüber in der Zeit der Minderjährigkeit unterhaltsverpflichtet.
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