Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Strausberg vom 19. März 2008 abgeändert und insgesamt neu gefasst.
Auf die Klage wird der vor dem Amtsgericht Strausberg geschlossene Vergleich vom 3. August 2005 (2 F 164/05) dahin abgeändert, dass der Kläger der Beklagten ab August 2007 keinen Unterhalt mehr zahlen muss.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Auf die Widerklage wird der vor dem Amtsgericht Strausberg geschlossene Vergleich vom 3. August 2005 (2 F 164/05) dahin abgeändert, dass der Kläger der Beklagten
monatlichen Unterhalt wie folgt zahlen muss:
- 160,70 € für die Monate März und April 2006,
- 155,60 € für Mai 2006,
- 155,45 € für die Zeit von Juni 2006 bis Juli 2007,
jeweils abzüglich gezahlter 134 € monatlich.
Die weitergehende Widerklage wird abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
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