Die Parteien streiten um Elternunterhalt für die in einem Pflegeheim lebende, demenzkranke Klägerin, die die Mutter des Beklagten ist.
Wegen des Vorbringens der Parteien in erster Instanz und ihrer dort gestellten Anträge wird auf den Tatbestand der angefochtenen Entscheidung verwiesen, durch die die Klage abgewiesen worden ist.
Die Klägerin vertieft in der Berufungsinstanz ihr Vorbringen zu ihrer Bedürftigkeit. Im übrigen streiten die Parteien mit dem erstinstanzlichen Sachvortrag weiter um die Leistungsfähigkeit des Beklagten.
Die Klägerin beantragt,
die angefochtene Entscheidung abzuändern und den Beklagten zu verurteilen, an sie
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