BGH - Urteil vom 19.05.2004
XII ZR 304/02
Normen:
BGB § 1601 § 1611 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BGHReport 2005, 27
FamRZ 2004, 1559
FuR 2004, 564
JuS 2005, 75
MDR 2005, 36
NJW 2004, 3109
Vorinstanzen:
OLG Frankfurt/Main,
AG Hanau,

Verwirkung des Anspruchs auf Elternunterhalt wegen Zurücklassens des Kindes im Kleinkindalter bei den Großeltern

BGH, Urteil vom 19.05.2004 - Aktenzeichen XII ZR 304/02

DRsp Nr. 2004/13541

Verwirkung des Anspruchs auf Elternunterhalt wegen Zurücklassens des Kindes im Kleinkindalter bei den Großeltern

»Zur Verwirkung von Elternunterhalt, wenn eine Mutter ihr später auf Unterhalt in Anspruch genommenes Kind im Kleinkindalter bei den Großeltern zurückgelassen und sich in der Folgezeit nicht mehr in nennenswertem Umfang um dieses gekümmert hat.«

Normenkette:

BGB § 1601 § 1611 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Klägerin macht als Trägerin der Sozialhilfe aus übergegangenem Recht Ansprüche auf Elternunterhalt geltend.

Die 1934 geborene Mutter der Beklagten bezog seit November 1998 Sozialhilfe in Form der Hilfe zum Lebensunterhalt, da sie mit ihren geringen Renteneinkünften nicht in der Lage war, ihre Lebensführung zu bestreiten. In der Zeit von November 1998 bis August 2000 gewährte ihr die Klägerin Leistungen in Höhe von insgesamt 6.512,01 DM.