AG Pinneberg, vom 22.04.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 48 F 142/93
Verwirkung des Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt
SchlHOLG, Urteil vom 21.09.1995 - Aktenzeichen 13 UF 102/94
DRsp Nr. 1996/3426
Verwirkung des Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt
»Verschweigt der Unterhaltsberechtigte Ehegatte über mehrere Jahre den Umstand, daß er einer Erwerbstätigkeit nachgeht, kann der Anspruch auf ehelichen Unterhalt gem. § 1579 Nr. 2 BGB auf Dauer ausgeschlossen werden, wenn die Höhe des Eigeneinkommens deutliche Auswirkungen auf die Höhe des Unterhaltsanspruches gehabt hätte.«