OLG Karlsruhe - Urteil vom 12.10.2005
18 UF 305/04
Normen:
BGB § 1579 Nr. 7 ;
Fundstellen:
FamRZ 2006, 706
Vorinstanzen:
AG Freiburg, vom 23.11.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 48 F 313/03

Verwirkung des Anspruchs auf Nachscheidungsunterhalt wegen Eingehung einer neuen Lebenspartnerschaft

OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.10.2005 - Aktenzeichen 18 UF 305/04

DRsp Nr. 2006/28343

Verwirkung des Anspruchs auf Nachscheidungsunterhalt wegen Eingehung einer neuen Lebenspartnerschaft

»Die unterhaltsberechtigte geschiedene Ehefrau hat ihren Unterhaltsanspruch verwirkt, wenn sie mit einem neuen Lebenspartner, mit dem sie bereits mehrere Jahre lang befreundet ist, ein Reihenhaus erwirbt und dort mit ihm lebt (Anschluß an BGH - XII ZR 159/00 - 20.03.2002).«

Normenkette:

BGB § 1579 Nr. 7 ;

Gründe:

I. Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte ab Dezember 2003 ihren Anspruch auf nachehelichen Unterhalt gem. § 1579 Nr. 7 BGB verwirkt hat, weil sie seit diesem Zeitpunkt in einer eheähnlich verfestigten Lebensgemeinschaft mit ihrem neuen Lebenspartner in einem gemeinsam erworbenen Reihenhaus zusammenlebt.