Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Westerburg vom 13.12.2018, Aktenzeichen
Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, an den Antragsteller 13.865,00 € Nutzungsentschädigung für den Zeitraum Juli 2015 bis einschließlich Dezember 2017 zu zahlen, nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB ab dem 16.03.2019.
2.Im Übrigen werden die Anträge abgewiesen.
3.Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.
4. II. III.
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