1. Auf die Beschwerde des Antragstellers vom 02.02.2023 wird der Endbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - München vom 02.02.2023 in Ziffer 3 aufgehoben.
2. Der Antrag der Antragsgegnerin auf nachehelichen Unterhalt wird abgewiesen.
3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragsgegnerin.
4. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 116.363,76 € festgesetzt.
I.
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