Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Wesel vom 03.11.2017 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Antragsgegner wird verpflichtet, an die Antragstellerin nachehelichen Unterhalt für den Zeitraum März 2014 bis Mai 2015 von insgesamt 9.935 € zu zahlen, hiervon 3.806,15 € an Antragstellerin unmittelbar und 6.128,85 € an das JobcenterStadt 1.
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