Auf die Berufung des Antragsstellers wird das am 26.08.2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Oldenburg unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels zu Ziffer II geändert:
Der Antragsteller wird verurteilt, an die Antragsgegnerin nachehelichen Ehegattenunterhalt jeweils bis zum 3. eines Monats im Voraus in Höhe von 1.225 € bis einschließlich April 2009 zu zahlen.
Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung haben der Antragsteller zu 15% und die Antragsgegnerin zu 85 % zu tragen. wegen der Kosten des ersten Rechtszuges bleibt es bei der angefochtenen Entscheidung.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I. Die Antragsgegnerin begehrt nachehelichen Ehegattenunterhalt im Scheidungsverbundverfahren.
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