BGH - Urteil vom 25.01.1995
XII ZR 240/93
Normen:
BGB § 1611 Abs. 1, § 1577 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BGHR BGB § 1577 Abs. 2 Kindesunterhalt 1
BGHR BGB § 1611 Abs. 1 Kontakt 1
EzFamR BGB § 1611 Nr. 1
EzFamR aktuell 1995, 179
FPR Service 05-1995 V
FamRZ 1995, 475
MDR 1995, 930
NJW 1995, 1215
Vorinstanzen:
OLG Karlsruhe,
AG Heidelberg,

Verwirkung des Unterhaltsanspruchs eines volljährigen Kindes

BGH, Urteil vom 25.01.1995 - Aktenzeichen XII ZR 240/93

DRsp Nr. 1995/2477

Verwirkung des Unterhaltsanspruchs eines volljährigen Kindes

»1. Zur Frage der Verwirkung des Unterhaltsanspruchs eines volljährigen Kindes in Fällen, in denen seit dem 14. Lebensjahr des Kindes kein persönlicher Kontakt zwischen ihm und dem auf Unterhalt in Anspruch genommenen Elternteil stattgefunden hat. 2. Der Rechtsgedanke des § 1577 Abs. 2 BGB ist auch im Verwandten-Unterhaltsrecht entsprechend anwendbar; hier entschieden für Einkünfte eines Studenten aus einer Nebenbeschäftigung, die er - in den ersten Studiensemestern - aufgenommen hat, nachdem er seit längerer Zeit keinen Unterhalt von dem unterhaltsverpflichteten Elternteil erhalten hatte.«

Normenkette:

BGB § 1611 Abs. 1, § 1577 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Die am 13. Juni 1973 geborene Klägerin ist die Tochter des Beklagten aus dessen im Jahre 1981 geschiedener Ehe. Sie nimmt den Beklagten auf Unterhalt in Anspruch.