Verwirkung von Gründen zur Abberufung des GmbH-Geschäftsführers - Nachschieben von wichtigen Gründen
BGH, Urteil vom 14.10.1991 - Aktenzeichen II ZR 239/90
DRsp Nr. 1993/1021
Verwirkung von Gründen zur Abberufung des GmbH-Geschäftsführers - Nachschieben von wichtigen Gründen
»a) Zur Verwirkung von Gründen für die Abberufung eines GmbH-Geschäftsführers.b) Das Nachschieben von wichtigen Gründen für die Abberufung eines Geschäftsführers ist ausnahmsweise auch ohne vorherige erneute Beschlußfassung der Gesellschafterversammlung zulässig, wenn es in einer Zwei-Mann-GmbH um die Abberufung des anderen Gesellschafter-Geschäftsführers geht und der Gesellschafter, der den Abberufungsbeschluß allein gefaßt hat, zugleich derjenige ist, der die Gesellschaft in dem über die Wirksamkeit der Abberufung geführten Rechtsstreit vertritt.«
Normenkette:
GmbHG § 38 Abs.2, § 46 Nr.5;
Tatbestand:
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