AG Heidelberg, vom 22.06.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 34 F 129/98
Verwirkung von Unterhaltsansprüchen
OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.01.2002 - Aktenzeichen 16 UF 137/01
DRsp Nr. 2002/12381
Verwirkung von Unterhaltsansprüchen
»1. Verwirkung von Ansprüchen auf rückständigen Unterhalt:Das Umstandsmoment kann darin liegen, dassa. der Unterhaltsgläubiger auf von ihm angeforderte Auskunft über die Einkommensverhältnisse des Unterhaltsschuldners den Unterhaltsanspruch nicht beziffert;b. der Unterhaltsgläubiger eine mit - nicht notwendig schlüssigen - Gründen versehene Kürzung der laufenden Zahlungen des Unterhaltsschuldners hinnimmt.2.. Rechtshängigkeit im Sinne des § 1585 b Abs. 3BGB ist wörtlich zu verstehen; die Zustellung allein eines Prozesskostenhilfegesuches genügt nicht.«