I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute, die zur Einkommensteuer zusammen veranlagt wurden. Die 1930 geborene Klägerin ist die Adoptivtochter der Beigeladenen, die u.a. Alleingesellschafterin einer GmbH war. Da für die Geschäftsleitung der GmbH die beiden Söhne der Beigeladenen vorgesehen waren, trat diese an die Klägerin mit der Bitte um eine vorzeitige Regelung ihres Erb- und Pflichtteilsanspruchs heran. Die Klägerin und die Beigeladene schlossen daraufhin am 10. November 1975 einen notariellen "Erb- und Pflichtteilsverzichtsvertrag", in dem die Klägerin auf ihre Erb- und Pflichtteilsansprüche verzichtete und "als Gegenleistung ohne Rücksicht auf den Wert des Erb- und Pflichtteilsverzichts" eine "Rente" in Höhe von jährlich 100 000 DM auf die Dauer von 11 Jahren, erstmals zum 1. Dezember 1975, erhalten sollte.
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