I. Die Beschwerde der weiteren Beteiligten zu 3) vom 29. Juli 2025 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - E. vom 15. Juli 2025 wird als unzulässig verworfen.
II. Der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - E. vom 15. Juli 2025 wird auf Antrag der weiteren Beteiligten zu 3) wie folgt berichtigt:
Im Rubrum des Beschlusses wird die weitere Beteiligte zu 3) ersatzlos gestrichen.
Im Rubrum des Beschlusses wird die Bezeichnung der weiteren Beteiligten zu 4) dahingehend geändert, dass deren Bezeichnung zutreffend "D... GmbH" lautet.
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