Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 7. Zivilsenats Familiensenat des Oberlandesgerichts Bamberg vom 10. Juli 2012 wird auf Kosten der Antragsgegnerin zurückgewiesen.
Beschwerdewert: 2.100 €
I.
Die Beteiligten streiten über die Verzinsung des Ausgleichsbetrages bei externer Teilung einer fondsgebundenen betrieblichen Altersversorgung im Versorgungsausgleich.
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