VG Leipzig - Urteil vom 02.10.1996
3 K 624/96
Normen:
DDR: ZGB § 369, § 404, § 413 ; Notariatsgesetz § 29; VermG § 1 Abs. 2 ;
Fundstellen:
RAnB Nr. 248/96

VG Leipzig - Urteil vom 02.10.1996 (3 K 624/96) - DRsp Nr. 1997/2495

VG Leipzig, Urteil vom 02.10.1996 - Aktenzeichen 3 K 624/96

DRsp Nr. 1997/2495

»1. Für die Frage, ob ein Grundstück durch Erbausschlagung »in Volkseigentum übernommen« wurde i.S. des § 1 Abs. 2 VermG kommt es auf die objektive Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Erlasses des Ausgangsbescheides an. 2. Dieser Zeitpunkt ist auch für das Gericht bei einer Anfechtungsklage der unbekannten Erben, vertreten durch den Nachlaßpfleger, maßgebend, wenn eine Rückübertragung bereits erfolgte, eine Grundbuchänderung eingetreten ist und der Erbschein zugunsten der DDR erst danach eingezogen wird. 3. Zur Frage des Staatserbrechts, der Wirkung eines Erbscheins zugunsten der DDR.«

Normenkette:

DDR: ZGB § 369, § 404, § 413 ; Notariatsgesetz § 29; VermG § 1 Abs. 2 ;

Sachverhalt:

Die Kläger - unbekannte Erben nach J.M.A.T. - wenden sich gegen die Rückübertragung eines Hausgrundstücks.

testamentarische Einsetzung des Beigeladenen als Erben Tod des Erblassers (1980); Grundstücksbelastungen Ausschlagung der Erbschaft; Erbschein zugunsten des Staates Überführung des Grundstücks in Volkseigentum Restitutionsantrag (1991) Rückübertragung an den Beigeladenen (1992) Grundstücksveräußerung durch den Beigeladenen (1992), Weiterveräußerung (1994) Anordnung der Nachlaßpflegschaft (1995) Einziehung des Erbscheins (1995) Widerspruch gegen den Restitutionsbescheid; Zurückweisung; Klage