VGH Bayern - Urteil vom 18.10.1995 (5 B 94.2049) - DRsp Nr. 1996/23358
VGH Bayern, Urteil vom 18.10.1995 - Aktenzeichen 5 B 94.2049
DRsp Nr. 1996/23358
»Für den Staatsangehörigkeitserwerb durch Adoption eines noch nicht 18jährigen kommt es auf den Zeitpunkt des Annahmeantrags des Annehmenden und nicht auf den Zeitpunkt der Einwilligung des Anzunehmenden an.«