GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 6; EMRK Art. 8; AufenthG § 2 Abs. 3; AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 1; AufenthG § 6 Abs. 4 S. 2; AufenthG § 29 Abs. 1 Nr. 2; AufenthG § 32 Abs. 3; AufenthG § 32 Abs. 4; AufenthG § 104 Abs. 3; AuslG § 20 Abs. 2 S. 2; AuslG § 20 Abs. 3 S. 1; AuslG § 20 Abs. 4; EGBGB Art. 18; EGBGB Art. 21; Richtlinie 2003/86/EG Art. 4 Abs. 1 S. 1 Buchst. c; VO (EG) Nr. 2201/2003 Art. 2 Nr. 7; VO (EG) Nr. 2201/2003 Art. 2 Nr. 9;
Fundstellen:
BVerwGE 133, 329
NVwZ 2010, 262
Vorinstanzen:
OVG Berlin-Brandenburg, vom 21.5.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 12 B 23.07
VG Berlin, vom 20.2.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 10 A 6.06
Visum zum Zweck des Familiennachzugs zu dem im Bundesgebiet lebenden Vater; Prüfung der alleinigen Personensorgeberechtigung nach ausländischem Recht; Berücksichtigung der Nachzugsbegehren weiterer Geschwister und deren Unterhaltsansprüche
BVerwG, Urteil vom 07.04.2009 - Aktenzeichen 1 C 17.08
DRsp Nr. 2009/26505
Visum zum Zweck des Familiennachzugs zu dem im Bundesgebiet lebenden Vater; Prüfung der alleinigen Personensorgeberechtigung nach ausländischem Recht; Berücksichtigung der Nachzugsbegehren weiterer Geschwister und deren Unterhaltsansprüche
1. Ein Elternteil ist nicht allein personensorgeberechtigt i.S.d. § 32 Abs. 3AufenthG i.V.m. Art. 4 Abs. 1 Satz 1 Buchst. c der Richtlinie 2003/86/EG (sog. Familienzusammenführungsrichtlinie), wenn dem anderen Elternteil bei der Ausübung der Personensorge substantielle Mitentscheidungsrechte und -pflichten zustehen, etwa in Bezug auf Aufenthalt, Schule und Ausbildung oder Heilbehandlung des Kindes.2. § 32 Abs. 3AufenthG ist auf Fälle, in denen das ausländische Recht eine vollständige Übertragung der Personensorge auf einen Elternteil nicht kennt, nicht analog anzuwenden.3. Bei Klagen auf Verlängerung oder Erteilung eines Aufenthaltstitels ist auch für die gerichtliche Kontrolle des behördlichen Ermessens auf die Sach- und Rechtslage in dem Zeitpunkt abzustellen, der für die Beurteilung der Anspruchsvoraussetzungen maßgeblich ist (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung).
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