I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) bezog im Kalenderjahr 1997 Kindergeld für seine im Dezember 1975 geborene Tochter I. I erzielte in diesem Jahr Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe von (Arbeitslohn 27 095 DM ./. Werbungskosten 14 112 DM =) 12 983 DM. Nach Abzug der Sonderausgaben, insbesondere der geleisteten Sozialversicherungsbeiträge (5 451 DM), sowie der außergewöhnlichen Belastungen (6 DM) betrug ihr zu versteuerndes Einkommen 7 418 DM.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|