BayObLG - Beschluß vom 14.10.1997
1Z BR 136/97
Normen:
BGB § 1741 Abs. 1, § 1767 ;
Fundstellen:
FamRZ 1998, 505
FuR 1998, 63
Vorinstanzen:
LG München I, - Vorinstanzaktenzeichen 16 T 849/97
AG München, - Vorinstanzaktenzeichen 714 XVI 12444/95

Volljährigkeitsadoption bei geringem Altersunterschied

BayObLG, Beschluß vom 14.10.1997 - Aktenzeichen 1Z BR 136/97

DRsp Nr. 1998/1170

Volljährigkeitsadoption bei geringem Altersunterschied

»Eine Volljährigenadoption setzt voraus, daß zwischen. dem Annehmenden und dem Anzunehmenden ein Eltern-Kind-Verhältnis besteht oder seine Entstehung zu erwarten ist, d.h. eine Form der Verbundenheit, die derjenigen gleicht, durch die das Verhältnis zwischen natürlichen Eltern und ihren Kindern geprägt ist. Ein zu geringer, nicht der natürlichen Generationenfolge entsprechender Altersunterschied stellt ein gewichtiges Anzeichen gegen eine solche Beziehung dar.«

Normenkette:

BGB § 1741 Abs. 1, § 1767 ;

Gründe: