Auf die Beschwerde des Vormundes wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Bochum vom 27.12.2016 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Es wird festgestellt, dass die mit Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Bochum vom 25.07.2013 in dem Verfahren
Gerichtskosten werden nicht erhoben. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
Der Verfahrenswert wird auf 3.000,00 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
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