Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts Mülheim an der Ruhr vom 20.10.2017 wird zurückgewiesen.
II.Dem Antragsgegner werden die Kosten des Beschwerdeverfahrens auferlegt.
III.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.440 € festgesetzt.
IV.Das Verfahrenskostenhilfegesuch des Antragsgegners wird zurückgewiesen.
I.
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