I.
Der Antragsteller, italienischer Staatsangehöriger, und die Antragsgegnerin, die die deutsche Staatsangehörigkeit hat, haben am 15.6.1993 in Italien geheiratet. Aus der Ehe sind die beiden Kinder geb. am, und, geb. am 1997, hervorgegangen. Sie haben jeweils die deutsche und die italienische Staatsangehörigkeit.
Bis 9.5.1999 lebte die Familie in /Italien. Am 10.5.1999 zog die Antragsgegnerin mit den beiden Kindern nach in, wo sie sich seitdem aufhält.
Mit einem am 9.6.1999 beim "Tribunale Civile é Penale", also dem Zivil- und Strafgericht in Italien eingegangenen Schriftsatz verlangte der Antragsteller die persönliche Trennung von der Antragsgegnerin und alle daraus folgenden Entscheidungen persönlicher, familiärer und wirtschaftlicher Art.
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