KG - Beschluss vom 01.09.2016
3 UF 88/16
Normen:
LugÜ Art. 31;
Vorinstanzen:
AG Berlin-Pankow-Weißensee, vom 27.05.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 15 F 275/16

Vollstreckbarerklärung einer in der Schweiz geschlossenen, gerichtlich genehmigten Vereinbarung der Ehegatten über die Nebenfolgen der ScheidungGrenzen der Überprüfung der ausländischen Entscheidung

KG, Beschluss vom 01.09.2016 - Aktenzeichen 3 UF 88/16

DRsp Nr. 2016/17454

Vollstreckbarerklärung einer in der Schweiz geschlossenen, gerichtlich genehmigten Vereinbarung der Ehegatten über die Nebenfolgen der Scheidung Grenzen der Überprüfung der ausländischen Entscheidung

1. Gemäß Art. 158 Nr. 5 des schweizerischen ZGB gerichtlich genehmigte Vereinbarungen der Ehegatten über die Nebenfolgen der Scheidung stellen einen vollstreckungsfähigen Titel im Sinne des Art. 31 LugÜ 1988 dar. 2. Zur Abgrenzung zwischen gebotener Konkretisierung eines ausländischen Titels und unzulässiger Überprüfung der ausländischen Entscheidung (Révision au fond) im Rahmen der Vollstreckbarerklärung durch das Exequaturgericht.

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts Pankow/Weißensee - Familiengericht - vom 27. Mai 2016 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 16.488 EUR festgesetzt.

Normenkette:

LugÜ Art. 31;

Gründe:

I.