OLG München - Beschluss vom 11.02.2020
12 UF 774/19
Normen:
HUÜ (2007) Art. 23 ff.; AUG §§ 57 ff.; AUG §§ 36 ff.;
Vorinstanzen:
AG München, vom 03.05.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 568 F 1884/19

Vollstreckbarerklärung eines US-amerikanischen UnterhaltstitelsKeine Nachprüfung einer zu vollstreckenden Entscheidung in der Sache

OLG München, Beschluss vom 11.02.2020 - Aktenzeichen 12 UF 774/19

DRsp Nr. 2020/9937

Vollstreckbarerklärung eines US-amerikanischen Unterhaltstitels Keine Nachprüfung einer zu vollstreckenden Entscheidung in der Sache

Tenor

1.

Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts München vom 03.05.2019 wird zurückgewiesen.

2.

Der Antragsgegner hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

Normenkette:

HUÜ (2007) Art. 23 ff.; AUG §§ 57 ff.; AUG §§ 36 ff.;

Gründe

I.

Der Antragsgegner wendet sich gegen die Vollstreckbarerklärung eines Unterhaltstitels des Bezirksgerichts Pinellas / Florida / USA durch das Amtsgericht München mit Beschluss vom 03.05.2019 (Az. 568 F 1884/19).

Die Beteiligten sind getrennt lebende Eheleute. Sie hatten am 11.10.2008 in Florida, USA, geheiratet. Die Antragstellerin hat mittlerweile ihren gewöhnlichen Aufenthalt in den USA. Der Antragsgegner lebt in Deutschland. Scheidungsverfahren sind auf Antrag der Antragstellerin in Florida, auf Antrag des Antragsgegners beim Amtsgericht in Starnberg anhängig. Die Unzulässigkeit des Scheidungsverfahrens in Deutschland wegen vorrangiger anderweitiger Rechtshängigkeit wurde von der Antragstellerin eingewendet.