AG Weiden, vom 06.12.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 2 F 748/04
Vollstreckbarkeit einer richterlich gebilligten Umgangsvereinbarung - Zulässigkeit der Androhung von Zwangsgeld und Zwangshaft
OLG Nürnberg, Beschluss vom 11.01.2005 - Aktenzeichen 9 WF 4322/04
DRsp Nr. 2005/2054
Vollstreckbarkeit einer richterlich gebilligten Umgangsvereinbarung - Zulässigkeit der Androhung von Zwangsgeld und Zwangshaft
»Die richterliche Billigung einer Umgangsvereinbarung, die Voraussetzung für ihre Vollstreckbarkeit nach § 33FGG ist, kann in der Feststellung des Familiengerichts über das Zustandekommen eines Vergleiches nach § 278 Abs. 6ZPO liegen.«
Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen die Androhung von Zwangsgeld und Zwangshaft gemäß § 33FGG zur Durchsetzung der Umgangsregelung ist gemäß §§ 19 ff. FGG zulässig, in der Sache aber nicht begründet.
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