Die am 6. Februar 1971 geborene Klägerin ist ein Kind aus der 1985 geschiedenen Ehe zwischen E. W. und dem Arzt Dr. M. W.. Nach der Trennung der Eltern lebte sie bei der Mutter. Diese erwirkte im Rahmen des Scheidungsverfahrens ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 14. Februar 1985, durch das der Vater unter anderem verpflichtet wurde, ab Rechtskraft der Scheidung an die Mutter für die jetzige Klägerin monatlich 512,50 DM Unterhalt zu zahlen. In diesem wie auch in anderen Verfahren zwischen den Eheleuten wurde die Mutter - der die elterliche Sorge für die Klägerin übertragen wurde - vom Beklagten als Rechtsanwalt vertreten.
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