Die Verpflichtete ist durch vollstreckbare Rückführungsanordnung des Amtsgerichts - Familiengerichts - Brandenburg an der Havel vom 27. April 2018 -
In Vollzug der Rückführungsanordnung wird wie folgt beschlossen:
1. Gegen die Verpflichtete wird wegen Nichterfüllung der Rückführungsverpflichtung gemäß Ziffer 1. des Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengerichts - Brandenburg an der Havel vom 27. April 2018 -
2. Die Verpflichtete trägt die Kosten des Vollstreckungsverfahrens.
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