1. Auf die sofortige Beschwerde des Kindesvaters wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Halberstadt vom 01. November 2017, Az.:
2. Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten der Beteiligten findet nicht statt.
3. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 800,-- Euro festgesetzt.
4. Dem Kindesvater wird ratenfreie Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren unter Beiordnung von Rechtsanwalt Dr. S. aus H. bewilligt.
5. Die Rechtsbeschwerde gegen diese Entscheidung wird nicht zugelassen.
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